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Neuigkeiten
Wir freuen uns sehr, dass seit 01.01.2024 Herr Daniel Wagler unser Team verstärkt. Herr Wagler ist Schornsteinfegergeselle und hat langjährige Berufserfahrung. Für Terminvereinbarungen oder Terminänderungen anstehender Kehr -und Messtätigkeiten erreichen Sie Herrn Wagler unter Tel. 0176 83160752 .
GebäudeEnergieGesetz GEG 2024
https://www.gesetze-im-internet.de/geg/
Bei einer heizungstechnischen Anlage prüft der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger als Beliehener im Rahmen der Feuerstättenschau nach § 14 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes, ob ein Heizkessel, der außer Betrieb genommen werden musste, weiterhin betrieben wird, ob Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen, die gedämmt werden mussten, weiterhin ungedämmt sind und ob ein mit Heizöl beschickter Heizkessel unerlaubterweise eingebaut wurde.
Bei Heizungen, die im Baubestand eingebaut werden, prüft der Bezirksschornsteinfeger im Rahmen der bauordnungsrechtlichen Abnahme der Anlage oder ggf. im Rahmen der ersten Feuerstättenschau, ob die energetische Qualität des Gebäude nicht verschlechtert wurde, ob Zentralheizungen mit den geforderten Reglern ausgestattet sind und ob die warmen Leitungen und Armaturen wie gefordert gedämmt wurden. Bei Mängeln setzt er Fristen für die Nachrüstungen und wenn diese nicht eingehalten werden, unterrichtet er die Landesbehörde entsprechend. Für einige der Vorschriften kann der Eigentümer anhand von Unternehmererklärungen der ausführenden Firmen dem Schornsteinfeger gegenüber nachweisen, dass sie erfüllt wurden.